Info 04/2005

Tauwasser, Schimmelbildung, blinde Scheiben

 

Die auftretenden Zustände sind physikalisch bedingt und haben ihre Ursache im Zusammenspiel von der Temperatur außen, der Temperatur innen und der Luftfeuchtigkeit innen.

Am 01.02.2002 wurde die neue ENEV (Energieeinsparungsverordnung) durch den Gesetzgeber in Kraft gesetzt. Diese fordert eine zusätzliche Energieeinsparung die unter anderem durch eine weitgehende Dichtigkeit der Gebäudehülle (Fensterfugen, Dachdämmung, ....) erreicht wurde.

Die feuchte Raumluft (Pflanzen, Duschen, Wäsche, Personen, .... ) kann nicht mehr entweichen und macht sich durch Tauwasser, Schimmel und bei andauernder Belastung durch Feuchtigkeit

im Scheibenzwischenraum bemerkbar.

 

Auf Grund der geltenden gesetzlichen Vorschriften wie:

            Energieeinsparverordnung vom 01.02.2002 (ENEV) und

            Wärmeschutzverordnung DIN 4108 Stand 07/2003

ist es nicht möglich Tauwasser und Schimmel durch die Fensterkonstruktion zu vermeiden

 

Es sind dabei 2 Dinge zu unterscheiden:

a) Tauwasserbildung innerhalb des Fensters

b) Tauwasserbildung zum Baukörperanschluss

 

zu a)

In Bezug auf Tauwasser und Schimmelpilz weist die DIN 4108 ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb der Fensterkonstruktion keine Anforderungen bestehen, und deshalb auch keine Mindestoberflächentemperaturen am Fenster verlangt werden. Somit ist z.B. beim Übergang von Glasleiste zur Glasscheibe oder im Falz bei den Beschlägen mit Tauwasser oder auch bei extremen Verhältnissen mit Schimmel zu rechnen .

Tauwasser bildet sich bereits bei einer Luftfeuchtigkeit von 50% und 20°C Innenluft­temperatur bei Abkühlung auf unter 9,3°C.
Bei sehr niedrigen Außen- oder Innentemperaturen kann dies bei Frost auch zum Anfrieren in der Dichtungsebene führen.

 

zu b)

Beim Übergang des Fensters zum Baukörper gelten folgende Anforderungen:

Sofern die konstruktiven Wärmebrücken beispielhaft entsprechend DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt werden, gelten diese als ausreichend wärmegedämmt und es muss kein zusätzlicher Nachweis geführt werden (der überwiegende Teil der Anschlussdetails wird auf diese Weise geplant).

Für abweichende Konstruktionen gilt, dass die 12,6° Temperaturkurve (genannt 13° Isotherme) im Baukörper liegen muss.

Rechnerisch bedeutet dies, dass der Temperaturfaktor f Rsi über 0,7 liegen muss!

Um diese Werte zu ermitteln ist der exakte Baukörperanschluss mit allen verwendeten Materialien zu definieren und eine Isothermenberechnung erforderlich (dabei handelt

es sich entsprechend VOB Teil C DIN 18355 4.2.11 um eine besondere Nebenleistung die gesondert vergütet werden muss).



Das Normklima wird folgendermaßen definiert:

Temperatur außen : -5° C

Temperatur innen:  +20° C

Luftfeuchtigkeit innen: 50%


Es wird in der DIN 4108 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu  Tauwasserbildung kommen kann.

Wenn sich die Parameter entsprechend ändern (z.B.Veränderungen der Aussenlufttemperatur, Innentemperatur, oder Luftfeuchtigkeit innen), kommt es entsprechend zu mehr oder weniger Tauwasserbildung.

 

Fazit:

Um Tauwasser und Folgeschäden zu vermeiden muss ein entsprechender Luftwechsel erreicht werden. Dieser kann meist durch ca. 3-5 Stoßlüften (am besten durch Querlüftung) von 5-10 Min. erreicht werden, oder es ist durch entsprechende mechanische Zu- und Abluftanlagen ein Luftwechsel sicherzustellen.
Evtl. anfallendes Tauwasser muss vom Nutzer beseitigt werden.

Auch eine normgerechte Fensterkonstruktion kann dabei Tauwasser oder Schimmelbildung nicht vermeiden.


In der beiliegenden Tabelle kann man die Taupunkttemperatur in Abhängigkeit von der Lufttemperatur innen und der Luffeuchtigkeit ersehen.

Eine zu große Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen muss zwingend abgestellt werden, da es sonst zu Schäden an den Fenstern und Gebäuden kommen kann, und es bei dauerhaften Erscheinungen sogar zu Gesundheitsschäden führen kann.

 

Scheiben die auf Grund von übermäßigem Tauwasser + Schimmelbildung blind werden, können nicht im Rahmen der Gewährleistung kostenlos ersetzt werden, da innerhalb der Gewährleistung nur Leistungen ersetzt werden, die herstellungsbedingte Mängel aufweisen.

Sofern ein Scheibentausch gewünscht wird, muss dieser vergütet werden.

 

Zum Thema Tauwasser und Lüftung gibt es bereits eine Vielzahl an Veröffentlichungen. Unter anderem können diese im Internet unter folgenden Adressen eingesehen werden können.

 

            www.ift-Rosenheim.de

 

          www.deutsche-energie-agentur.de

 

 

HAMA - Alu + Holzbauwerk GmbH
Max-von-Müller Str. 72
84056 R o t t e n b u r g


ppa.

Johann Eibl

Technischer Leiter

Anlage: Tabelle Taupunkttemperatur